30 May Online oder Papier? Übermittlung von Rechnungen
Die meisten Rechnungen werden in Papierform erstellt und per Post an den Rechnungsempfänger geschickt. Ein Unternehmer kann jedoch auch Rechnungen schreiben und sie in elektronischer Form übermitteln, wofür ein Rechnungsprogramm eingesetzt werden kann. Dabei gelten die gleichen Regelungen für den Aufbau einer Rechnung wie bei einer Rechnung in Papierform.
Auch hier müssen die Pflichtangaben einer Rechnung enthalten sein. Bei der Übermittlung einer Rechnung auf elektronischem Wege kommt es darauf an, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes zu gewährleisten. Das ist möglich durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Auch der elektronische Datenaustausch kann genutzt werden, wenn eine EDI-Vereinbarung getroffen wurde und darin der Einsatz eines Verfahrens festgelegt wurde, bei dem Echtheit der Datenherkunft sowie die Unversehrtheit der Daten gewährleistet sind.
Eine weitere Möglichkeit für die Gewährleistung der Echtheit und Unversehrtheit der Daten ist ein innerbetriebliches Kontrollverfahren. Der Rechnungsempfänger muss diesem Kontrollverfahren jedoch zustimmen.