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Tipps für die Steuererklärung: So holen Sie mehr raus!

Aachen Rechnungen und Kontoauszüge sortieren

Tipps für die Steuererklärung: So holen Sie mehr raus!

1. Steuererklärung überhaupt abgeben

Sie lohnt sich vor allem, wenn Beschäftigte hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Im Schnitt gibt’s für Arbeitnehmer 935 Euro zurück – ein schönes Zuckerl.

2. Fristen einhalten, nix verschwitzen

Die Steuererklärung 2017 muss bis 31. Mai eingereicht werden. Da dieser Tag heuer ein Feiertag ist (Fronleichnam), muss die Steuererklärung erst am 1. Juni 2018 vorliegen. Das gilt für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer, die mehreren bezahlten Tätigkeiten nachgehen. Alle anderen haben bis zu vier Jahre Zeit, die Steuererklärung rückwirkend abzugeben. Wer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann bis zum 31. Dezember warten.

3. Die Abgabefrist verlängern

Wer’s nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen – bis zu zehn Prozent der Steuersumme darf die Behörde fordern (max. 25 000 Euro). Steuerzahler können beim Finanzamt um Aufschub bitten, per Brief oder Fax. Als Gründe gelten etwa Umzug, Krankheit, oder fehlende Unterlagen.

4. Belege nicht verschicken:

Das braucht’s heuer nicht mehr. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät, die Unterlagen ein Jahr aufzubewahren. Das Finanzamt kann die Belege nachfordern. Wenn die Zahlenwerte erheblich vom Vorjahr abweichen, dann Nachweise mitschicken. Wichtig: Belege übers Jahr sammeln und nicht verschlampen.

5. Steuersoftware nutzen

Da gibt es etwa die offizielle Software der Finanzämter, Elster. Ein PC-Programm ist für jene sinnvoll, die ihre Steuererklärung selbst machen möchten, aber befürchten, sich in den Formularen nicht zurechtzufinden.

6. Bei Elster Daten aus dem vergangenen Jahr übernehmen

Elster-Formular starten, in der Übersicht wird die Datei von 2016 angezeigt. Rechts auf den Button “Übernahme der Daten” klicken. Spart viel Arbeit.

7. Rechnungen keinesfalls bar zahlen

Die Tätigkeiten von Handwerkern oder Putzfrauen (haushaltsnahe Dienstleistungen) lassen sich nur mit Rechnung und Überweisungsträger steuerlich absetzen.

8. Heiraten und Steuern sparen

Wer das Ja-Wort vorm Standesamt plant, sollte das heuer erledigen. Frisch Verheiratete können in ihrer Erklärung für das Jahr 2018 das Ehegattensplitting beantragen. Lohnenswert ist das vor allem für Eheleute, die verschieden hoch verdienen (siehe Grafik unten!).

9. Lohnsteuerklasse prüfen

Wer länger verheiratet ist, sollte klären, ob die Lohnsteuerklassen noch optimal passen. Deutet sich etwa im kommenden Jahr eine Gehaltserhöhung an, ist der Wechsel in eine andere Klassenkombi sinnvoll.

10. Heimkosten absetzen

Senioren, die in einem Heim betreut werden, können die Kosten dafür absetzen. Entscheidend: Der Aufenthalt ist durch eine Krankheit veranlasst, es braucht ein Attest des Arztes. Ein Heimaufenthalt aus Altersgründen ist steuerlich nicht absetzbar. Zahlen Kinder die Heimkosten ihrer Eltern, können sie diese ebenfalls zum Teil steuerlich absetzen.

11. Arbeitszimmer geltend machen

Maximal 1.250 Euro im Jahr kann der Steuerzahler für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung: Für die im Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit steht beim Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.

12. Arbeitsmittel absetzen

Laptop, oder Bürostuhl – an Aufwendungen für Arbeitsmittel können Beschäftigte das Finanzamt beteiligen, wenn der Chef die Kosten nicht ersetzt. Für die Steuer 2017 gilt: Lag der Preis für das Arbeitsmittel unter 487,90 Euro, kann der Betrag sofort bei den Werbungskosten abgesetzt werden. War der Preis höher, muss der Steuerzahler den Betrag über die Nutzungsdauer abschreiben.

13. Kosten für Handwerker absetzen

Reparaturen, Renovierungen oder Umbauten können sich auszahlen. Der Fiskus fördert diese Tätigkeiten bis zu einem Betrag von 6000 Euro Arbeitskosten pro Kalenderjahr. Steuerlich abgesetzt werden können 20 Prozent, maximal also 1200 Euro pro Jahr.

14. Belege für Krankheitskosten sammeln

Anerkannt werden etwa Ausgaben für den Zahnarzt, für Krankengymnastik oder eine Brille (außergewöhnliche Belastungen). Steuermindernd wirken sie sich aber erst aus, wenn die individuelle zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde.

15. Unterstützung für Senioren absetzen

Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Hilfe beim Kochen oder bei Gartenarbeiten braucht, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Bis zu 20 Prozent von maximal 20 000 Euro im Jahr lassen sich von der Steuer absetzen.

16. Pflege-Pauschbetrag nutzen

Übernehmen Kinder die Pflege selbst, steht ihnen ein Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro im Jahr zu. Das setzt voraus, dass das Elternteil in den Pflegegraden vier oder fünf eingestuft wurde oder einen Behindertenausweis mit Zeichen H hat. Geben Kinder mehr aus, können sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

17. Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen

Sie gilt für Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (etwa Vereinsvorstand). Bis zu einem Freibetrag von 720 Euro im Jahr müssen keine Steuern gezahlt werden. Daneben gibt es noch die Übungsleiterpauschale (2.400 Euro, etwa Fußballtrainer).

18. Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente nicht vergessen

Riester-Beiträge und -Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr in der Anlage AV absetzen. Nur mit einer Einwilligung sendet die Versicherung die Daten ans Finanzamt. Und erst so erkennt die Behörde die Riester-Beiträge als absetzbar an. Das Dauerzulagenverfahren vereinfacht diesen Prozess.

19. Mietvertrag wasserdicht halten

Wer Verwandten eine Wohnung vermietet, kann die Kosten fürs Objekt nur voll absetzen, wenn die monatliche Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Zudem muss die Miete pünktlich überwiesen und nicht bar bezahlt werden – sonst ist der Steuervorteil futsch.

20. Professionellen Rat suchen

Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung machen muss, sollte sich Rat holen beim Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe. Das Finanzamt fordert nicht alle Betroffenen von sich aus auf, eine Erklärung abzugeben. Steuerpflichtige (auch Rentner) haben eine Bringpflicht.

21. Bei der Rentenversicherung nachfragen:

Sie stellt für Senioren auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus. Diese Papiere enthalten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

22. Dem Finanzamt die Arbeit einfach machen

Umso schneller gibt’s den Steuerbescheid. In den Textfeldern aussagekräftige Vermerke machen. So hat der Finanzbeamte die Möglichkeit, erste Plausibilitätsprüfungen zu machen, ohne konkrete Nachfragen zu stellen. Beispiel: Bei Spenden die Beträge jeweils einzeln angegeben und nicht summiert.

23. Einträge nicht vertauschen

Wer etwa Kosten für eine Fortbildung nicht bei Weiterbildung, sondern bei Sonderausgaben angibt, hat Pech: Viele Finanzbeamte streichen die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht in die richtigen ein.

24. Zu früh abgeben, bringt fast nichts

Wer auf eine schnelle Rückzahlung hofft und seine Erklärung schon im Februar abgibt, sollte wissen, dass sich diese meist verzögert. Erst ab März bearbeiten die meisten Finanzämter private Steuererklärungen. Denn Arbeitgeber oder Versicherungen durften noch bis Ende Februar Daten für das Jahr 2017 an die Finanzverwaltung übermitteln.

25. Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Irren ist menschlich. Das gilt auch für Finanzbeamte. Für einen Einspruch bleibt ein Monat Zeit. Im Schnitt entschieden die Finanzämter in zwei Drittel der Fälle zugunsten aufmerksamer Steuerpflichtiger

Weitere Beiträge finden Sie in unserem Blog.



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